Dienstag, 22. November 2011

Energiekonzern verklagt Hahn


Vorsicht, bissiger Hund! Wer kennt diese Warnung nicht? Doch vielleicht wird bald auch vor ganz anderen Tieren gewarnt... Für einen Mitarbeiter des Kölner Engergiekonzerns "Rheinenergie" hieß es nämlich: Vorsicht, hackender Hahn! Aus diesem Grund will der Konzern nun Schadenersatz und klagt den Hahn (bzw. dessen Halter) wegen Körperverletzung an.

Der irre Fall: Im April 2011 schickte "Rheinenergie" zwei Mitarbeiter in einen Schrebergarten, wo der genaue Wasserstand in einem Schacht abgelesen werden sollte. Auf dem Grundstück befand sich auch ein Hühnerstall - doch der Hahn im Korb lief frei herum. Als die Handwerker mit ihrer Arbeit fertig waren, blies das Federvieh schließlich zum Angriff: Der Hahn zwickte einen der Arbeiter so heftig ins Bein, dass eine Ader verletzt wurde und er ins Krankenhaus musste. Nach einer Untersuchung inklusive Tetanus-Impfung konnte der Mann das Krankenhaus aber wieder verlassern

Inzwischen flatterte ein Brief der Stadtwerke-Rechtsabteilung beim Hühnerhalter ein. "Ihr Hahn hat einen Mitarbeiter unserer Konzerngesellschaft angegriffen und verletzt", heißt es in dem Schreiben. Nun soll der Arbeitsausfall von einem Tag (191,27 Euro) bezahlt werden. „Im Grunde ist das ein normaler Versicherungsfall“, sagt ein Rheinenergie-Sprecher. Allerdings besäße der Hahn-Halter keine Haftpflicht-Versicherung und wolle nicht aus eigener Tasche zahlen. Der Hühnerhalter kann die ganze Aufregung aber nicht verstehen: „So werden Bürger dieser Stadt ausgenommen“, meint er.

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