Internet-Tauschbörsen sind sehr beliebt. Sofern man dort aber Musik, Videos oder Spiele herunterlädt, sollte man auf alle Fälle die juristischen Konsequenzen bedenken. Nicht selten endet ein Download mit einer Abmahnung. Eine Abmahnung erhält man in der Regel durch Post von einem Anwalt. Auf diesem Wege wird man aufgefordert für den (illegalen) Download Schadenersatz zu bezahlen und natürlich auch die Anwaltskosten zu übernehmen. Zudem muss in der Regel eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Thüringen ist die Zahl solcher Abmahnungen in den vergangenen Jahren bundesweit stark angestiegen. In den meisten Fällen sind die Betroffenen ahnungslose Eltern, deren minderjährige Kinder illegal Filme, Musik oder Spiele aus dem Internet laden.
Was aber ist zu tun, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert? Die Verbraucherzentrale Thüringen rät dazu, sich nicht einschüchtern zu lassen. Ziel der Abmahnung sei es, die Betroffenen schnell zu einer Zahlung zu bewegen. Verbraucher sollten das Schreiben immer erst von einem auf Medienrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Viele Abmahnungen enthielten unverhältnismäßig hohe finanzielle Forderungen, denen man auf keinen Fall nachkommen sollte. Nach Erfahrung der Verbraucherschützer lassen sich die meisten Forderungen abmildern. Wird der "Schaden" als geringfügig eingestuft, kann er auf einen Betrag von etwa 100 Euro gedrosselt werden. Dies ist beispielsweise beim Download eines einzigen Musiktitels wahrscheinlich - weniger dagegen beim Download einer kompletten Musik-CD, eines Filmes oder E-Books.
Um sich keiner Urheberrechtsverletzung strafbar zu machen, empfehle ich zum Download von Musik den kostenfreien Dienst simfy.de.
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